Mehr als 10 Milliarden Franken aus Pensionskassen, verteilt auf über eine Million Konten, ruhen in der Stiftung Ersatz-BAVG. Das sind Rekordzahlen. Es ist den Kassen bislang nicht gelungen, die Inhaber dieser Konten ausfindig zu machen.
In der Schweiz leisten wir während unseres gesamten Arbeitslebens Beiträge an die 2. Säule. Wenn wir den Arbeitgeber wechseln, wenn wir unseren Arbeitsplatz verlieren oder die Schweiz endgültig verlassen, erfolgt oft gezwungenermassen ein Austritt aus der Pensionskasse. Diese Beträge, die wir als „Freizügigkeitsleistung“ oder „Austrittsleistung“ bezeichnen, werden im Allgemeinen auf mehrere Institutionen verteilt. Da es in der Schweiz mehr als 1’500 Pensionskassen gibt, ist der Rechercheprozess sehr zeitaufwendig.
Global Sana ermöglicht es Ihnen, in weniger als drei Minuten die administrativen Schritte zu unternehmen, damit Sie dieses verlorene Geld zurückerhalten. Darüber hinaus erhalten Sie von uns auch detaillierte Angaben zu den entsprechenden Beträgen.
Mit diesem Service können Sie Ihre Daten auch einfach mit dem Finger direkt auf Ihrem Mobiltelefon eingeben und den Antrag elektronisch unterschreiben. Sie können auch Anfragen für andere Personen stellen und den Status Ihrer Suche verfolgen.
Alle diese Schritte sind völlig kostenlos und können bequem von zuhause aus durchgeführt werden.
Um es einfach auszudrücken: Jedes Mal, wenn es zu einer Beendigung oder einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit kommt. Hier sind die häufigsten Fälle:
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitslosigkeit
- Sabbatical
- Kindererziehung
- Scheidung
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Vermögenswerte immer übertragen wurden, wenn Sie Ihre Tätigkeit gewechselt/beendet haben?
- Sie sind auf der Suche nach Eigenkapital für Ihr zukünftiges Heim?
- Sie suchen nach Eigenkapital, um sich selbstständig zu machen?
- Sie möchten Ihre Erbschaft planen?
- Einer Ihrer Verwandten ist gestorben, und Sie möchten wissen, ob er über ein nicht erfasstes Vermögen verfügte?
- Sie sind einfach nur neugierig?
- Den Suchauftrag auszufüllen, dauert weniger als drei Minuten. Sie müssen lediglich Ihre Kontaktdaten und AHV-Nummer eintragen, mit dem Smartphone ein Foto Ihres Ausweises machen und mit dem Finger oder der Maus unterschreiben.
- Ihr Antrag wird zusammen mit einer Vollmacht elektronisch an die Zentralstelle 2. Säule übermittelt. Diese überprüft 1’500 Pensionskassen, um festzustellen, ob es Übereinstimmungen zwischen Ihnen und einer Pensionskasse gibt. Die Zentralstelle 2. Säule liefert die Ergebnisse schriftlich. Sie werden von uns benachrichtigt, sobald die Ergebnisse verfügbar sind.
- Anschliessend können Sie Ihr Vermögen übertragen lassen - ganz bequem von überall aus.
Die Zentralstelle der 2. Säule ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (auch 2. Säule oder BVG genannt) und den Versicherten. Ihr Ziel ist es, unterbrochene Kontakte zwischen Versicherten und Institutionen wieder herzustellen. Sie verwaltet keine Konten oder Vermögenswerte von Versicherungsnehmern. Es handelt sich um eine vom Bund finanzierte Dienstleistung, deren Recherchen für die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller unentgeltlich sind.
Sobald Sie Ihren Suchauftrag validiert haben, müssen Sie nichts weiter tun, als sich zu gedulden! Sie werden von uns benachrichtigt, sobald wir die Ergebnisse erhalten haben.
Die Bearbeitung von Anfragen kann mehrere Wochen dauern. Es müssen schliesslich mehr als 1’500 Pensionskassen analysiert werden. Es dauert in der Regel neun bis zwölf Wochen, um herauszufinden, wo sich Ihr Vermögen befindet, und dann noch einmal 30 Tage für die Rückführung.
Die Recherche nach Vermögenswerten ist für Benutzerinnen und Benutzer völlig kostenlos.
Vereinfacht ausgedrückt sind BVG, 2. Säule, berufliche Vorsorge und Pensionskasse Synonyme, die die Einrichtung bezeichnen, bei der Sie in der Regel ab dem 25. Lebensjahr zu gleichen Teilen mit Ihrem Arbeitgeber Beiträge leisten.
Die Freizügigkeitsleistung ist der Ausstiegsbetrag Ihrer 2. Säule. Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit beenden oder den Arbeitgeber wechseln, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge auf die neue Pensionskasse übertragen wird. In der Regel wird sich die Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitgebers schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen und nach der Adresse der neuen Einrichtung fragen.
Oftmals kommt der Arbeitnehmer dem jedoch nicht nach und versäumt es, seiner ehemaligen Rentenkasse mitzuteilen, an welche Einrichtung er seine Freizügigkeitsleistungen auszahlen soll. Dies wird dann als nicht eingefordertes Vermögen bezeichnet. Nach maximal zwei Jahren werden die angesammelten Guthaben auf ein Sperrkonto bei der Stiftung Ersatz-BAVG des Bundes überwiesen, falls die Rentenkasse nicht darüber informiert wurde, wohin das Geld zu überweisen ist. Diese öffentliche Stiftung verwaltet nicht beanspruchte Freizügigkeitsguthaben, bis ihre rechtmässigen Begünstigten sich melden.
Ihre Daten werden verschlüsselt und auf sicheren Servern in der Schweiz bei der Hostpoint AG gespeichert.